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Arbeitssicherheitsgesetz in unkompliziert

Der vollständige Wortlaut, Paragraf für Paragraf, mit Kommentar für Büro- und Verwaltungsbetriebe.

Inhalt

Worum es in diesem Gesetz geht

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber in Deutschland, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Es gilt ohne Untergrenze bei der Beschäftigtenzahl und ohne Ausnahme für Bürobetriebe.

Das Gesetz ist kurz, 23 Paragrafen, und es ist unhandlich: Es stammt aus dem Jahr 1973, schreibt noch „daß“ und „Arbeitsschutzausschuß“, und es nennt an keiner Stelle eine konkrete Stundenzahl. Wer wissen will, wie viele Stunden im Jahr seine Fachkraft tätig werden muss, findet die Antwort nicht hier, sondern in der DGUV Vorschrift 2.

Auf dieser Seite steht der vollständige Wortlaut, Paragraf für Paragraf, und daneben jeweils ein Kommentar in Alltagssprache: was die Vorschrift verlangt, was sie für einen Büro- und Verwaltungsbetrieb bedeutet, und welcher Irrtum dazu besonders verbreitet ist.

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Der wiedergegebene Gesetzestext stammt unverändert von gesetze-im-internet.de, die Kommentare sind redaktionell.

Die fünf Paragrafen, auf die es ankommt

ParagrafWarum er wichtig ist
§ 5Die Kernpflicht: Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind schriftlich zu bestellen.
§ 6Was die Fachkraft tut. Hier steht die Rechtsgrundlage der Betriebsbegehung.
§ 9Der Betriebsrat muss der Bestellung zustimmen. Wird häufig übersehen.
§ 11Ab mehr als 20 Beschäftigten: Arbeitsschutzausschuss, viermal im Jahr.
§ 19Die Pflicht lässt sich durch einen überbetrieblichen Dienst erfüllen. Niemand muss anstellen.

Alle 23 Paragrafen

Ein verbreiteter Irrtum

Oft ist zu lesen, eine fehlende Fachkraft für Arbeitssicherheit koste 25.000 Euro Bußgeld. Das ist eine Verkürzung. § 20 ASiG ahndet den Verstoß gegen eine vollziehbare Anordnung der Behörde, nicht die fehlende Bestellung selbst. Der Weg dorthin führt über § 12, also über Anhörung und Fristsetzung. Folgenlos ist die fehlende Bestellung trotzdem nicht: § 20 im Einzelnen.

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