§ 21 ASiG
Stand: 30.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.de
Wortlaut der Vorschrift
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Nichtamtliche Wiedergabe. Quelle: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 30.09.2026. Gesetze sind nach § 5 UrhG gemeinfrei.
Was die Vorschrift bedeutet
§ 21 ist aufgehoben. Im amtlichen Text steht an dieser Stelle weder eine Überschrift noch ein Wortlaut, nur ein Strich. Die Nummer bleibt trotzdem stehen, damit die Zählung der folgenden Paragrafen erhalten bleibt und ältere Verweise auf § 22 und § 23 weiter stimmen.
Für Betriebe ergibt sich aus § 21 keine Pflicht.
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