Frage zum Arbeitssicherheitsgesetz stellen
Sie schildern Ihren Fall in eigenen Worten, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit antwortet Ihnen schriftlich. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Sinnvoll ist das zum Beispiel bei diesen Fragen: Ab wann brauchen wir einen Arbeitsschutzausschuss? Zählen unsere Teilzeitkräfte mit? Reicht es, wenn die Geschäftsführung die Unternehmerschulung macht? Müssen wir den Betriebsrat einbinden? Wir haben Homeoffice, wie weit geht unsere Pflicht?
Sie brauchen eine Antwort?
Weg 1Frage stellen
Sie schildern Ihren Fall, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit antwortet. Kostenfrei und ohne Termin.
Weg 2Brief der Berufsgenossenschaft prüfen
Sie laden das Schreiben hoch und erhalten die nächsten Schritte, mit denen Sie in den Termin gehen.
Weg 3Bestellurkunde erstellen
Das Dokument, das § 5 ASiG schriftlich verlangt. Im Browser ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben.