§ 23 ASiG: Inkrafttreten
Stand: 30.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.de
Wortlaut der Vorschrift
(1) Dieses Gesetz, ausgenommen § 14 und § 21, tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden zwölften Kalendermonats in Kraft. § 14 und § 21 treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
(2) (Aufhebungsvorschrift)
Nichtamtliche Wiedergabe. Quelle: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 30.09.2026. Gesetze sind nach § 5 UrhG gemeinfrei.
Was die Vorschrift bedeutet
Schlussvorschrift. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1973 und ist seither mehrfach geändert worden.
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