§ 10 ASiG: Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Stand: 30.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.de
Wortlaut der Vorschrift
Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten. Dazu gehört es insbesondere, gemeinsame Betriebsbegehungen vorzunehmen. Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den anderen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes beauftragten Personen zusammen.
Nichtamtliche Wiedergabe. Quelle: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 30.09.2026. Gesetze sind nach § 5 UrhG gemeinfrei.
Was die Vorschrift bedeutet
Kurz und oft ignoriert. Das Gesetz erwartet, dass beide Seiten zusammenarbeiten und insbesondere gemeinsam begehen. Wer Betriebsarzt und Fachkraft bei zwei Anbietern einkauft, die nichts voneinander wissen, erfüllt § 10 nicht.
Satz 3 erweitert die Zusammenarbeit auf weitere Beauftragte im Betrieb, etwa für Brandschutz, Gefahrstoffe oder Umweltschutz.