bySafety Club

Arbeitssicherheitsgesetz in unkompliziert

Der vollständige Wortlaut, Paragraf für Paragraf, mit Kommentar für Büro- und Verwaltungsbetriebe.

Inhalt

§ 8 ASiG: Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde

Stand: 30.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.de

Wortlaut der Vorschrift

(1) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Betriebsärzte sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.

(2) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder, wenn für einen Betrieb mehrere Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, der leitende Betriebsarzt und die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebs.

(3) Können sich Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit über eine von ihnen vorgeschlagene arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Maßnahme mit dem Leiter des Betriebs nicht verständigen, so können sie ihren Vorschlag unmittelbar dem Arbeitgeber und, wenn dieser eine juristische Person ist, dem zuständigen Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs unterbreiten. Ist für einen Betrieb oder ein Unternehmen ein leitender Betriebsarzt oder eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, steht diesen das Vorschlagsrecht nach Satz 1 zu. Lehnt der Arbeitgeber oder das zuständige Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs den Vorschlag ab, so ist dies den Vorschlagenden schriftlich mitzuteilen und zu begründen; der Betriebsrat erhält eine Abschrift.

Nichtamtliche Wiedergabe. Quelle: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 30.09.2026. Gesetze sind nach § 5 UrhG gemeinfrei.

Was die Vorschrift bedeutet

Absatz 1 ist die Schutznorm des Gesetzes. Der Arbeitgeber kann bestimmen, was bearbeitet wird, aber nicht, zu welchem fachlichen Ergebnis die Fachkraft kommt. Und er darf sie für ein unbequemes Ergebnis nicht benachteiligen.

Absatz 2 zieht die Berichtslinie: Die Fachkraft untersteht unmittelbar dem Leiter des Betriebs. Sind mehrere bestellt, gilt das für die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit. Eine Einordnung unter die Haustechnik oder das Facility Management widerspricht dem.

Absatz 3 regelt den Konfliktfall und ist scharf formuliert: Kommt keine Einigung zustande, geht der Vorschlag direkt an den Arbeitgeber, bei einer juristischen Person an das zuständige Mitglied des Vertretungsorgans. Lehnt dieser ab, muss die Ablehnung schriftlich begründet werden, und der Betriebsrat erhält eine Abschrift.

Häufiger Irrtum

Die schriftliche Begründungspflicht bei Ablehnung wird fast nie eingehalten. Sie ist im Streitfall ein starkes Beweismittel gegen den Arbeitgeber.

Sie brauchen eine Antwort zu § 8 ASiG?