bySafety Club

Arbeitssicherheitsgesetz in unkompliziert

Der vollständige Wortlaut, Paragraf für Paragraf, mit Kommentar für Büro- und Verwaltungsbetriebe.

Inhalt

Bestellurkunde nach § 5 ASiG erstellen

§ 5 Absatz 1 ASiG verlangt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihr die Aufgaben nach § 6 zu übertragen. Dieses Dokument fehlt in vielen Betrieben, obwohl es in fünf Minuten erstellt ist. Es ist zugleich das erste, nach dem eine Aufsichtsperson fragt.

Füllen Sie die Felder aus, die Urkunde entsteht darunter. Nichts davon verlässt Ihren Browser: Das Formular rechnet lokal, es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.

§ 19 ASiG stellt beide Wege gleich. Wer einen Dienstleister beauftragt, erfüllt die Pflicht ebenso wie ein Betrieb mit eigener Fachkraft.

Die Einsatzzeit steht nicht im ASiG, sondern in der DGUV Vorschrift 2.

Drei Dinge, die zur Bestellung gehören

  • Unterschrift. Schriftform heißt unterschrieben. Eine E-Mail genügt nicht.
  • Zustimmung des Betriebsrats nach § 9 Abs. 3 ASiG, soweit ein Betriebsrat besteht. Bei einem überbetrieblichen Dienst ist er anzuhören.
  • Aufgabenübertragung. Die Bestellung ohne die Aufgaben aus § 6 ist unvollständig. Sie sind in dieser Urkunde bereits enthalten.

Sie haben noch niemanden, den Sie bestellen können?

Das ist der häufigste Grund, warum diese Urkunde leer bleibt. Nach § 19 ASiG genügt es, einen überbetrieblichen Dienst zu verpflichten, der die Aufgaben nach § 6 wahrnimmt. Eine eigene Fachkraft anzustellen verlangt das Gesetz nicht.

Wenn Sie wissen wollen, welcher Umfang für Ihren Betrieb gilt und wie Sie die Bestellung sauber aufsetzen: Stellen Sie Ihre Frage, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit antwortet Ihnen schriftlich.

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