§ 4 ASiG: Anforderungen an Betriebsärzte
Stand: 30.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.de
Wortlaut der Vorschrift
Der Arbeitgeber darf als Betriebsärzte nur Personen bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.
Nichtamtliche Wiedergabe. Quelle: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 30.09.2026. Gesetze sind nach § 5 UrhG gemeinfrei.
Was die Vorschrift bedeutet
Zwei Voraussetzungen, die beide vorliegen müssen: die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs und die arbeitsmedizinische Fachkunde für die konkret übertragenen Aufgaben.
Ein Hausarzt aus dem Bekanntenkreis erfüllt die zweite Voraussetzung in aller Regel nicht. Maßgeblich ist die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.