Brief der Berufsgenossenschaft prüfen lassen
Wenn Ihre Berufsgenossenschaft Sie anschreibt und nach der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung fragt, steht meist ein Termin oder eine Frist im Raum. Laden Sie das Schreiben hoch, und Sie bekommen die konkreten nächsten Schritte, mit denen Sie vorbereitet in diesen Termin gehen.
Was Sie zurückbekommen
- Eine Einordnung, worauf das Schreiben abzielt und welche Frist tatsächlich läuft.
- Die Liste der Unterlagen, nach denen im Termin gefragt wird: Bestellungsurkunde, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise, ASA-Protokolle.
- Eine Einschätzung, was davon bei Ihnen fehlt und in welcher Reihenfolge es sinnvoll ist, das nachzuholen.
Rechtlicher Hintergrund
Die Berufsgenossenschaft überwacht nach § 17 SGB VII die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, zu denen die DGUV Vorschrift 2 gehört. Eine behördliche Anordnung nach § 12 ASiG kommt erst danach, und erst ihr Verstoß ist nach § 20 ASiG bußgeldbewehrt. Ein Schreiben der BG ist also noch kein Bußgeldbescheid, aber der Anfang des Verfahrens.